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Jährlich werden  Tonnen noch genießbarer Lebensmittel in Deutschland auf den Müll geworfen. 

Dies geschieht in Lebensmittelgeschäften etc. als auch in privaten Haushalten.

Wir leben in einer Wohlstandsgesellschaft, in der bei einem großen Teil der Bevölkerung der Kühlschrank nie leer wird und der Tisch täglich gedeckt ist. Das ist aber nicht überall so. In unserer Gesellschaft leben auch Menschen, deren finanzielle Mittel gerade zum Monatsende dazu nicht mehr ausreichen (z.B. Rentner mit geringer Rente, Alleinerziehende, Harz IV Empfänger, Flüchtlinge…).

Die Tafeln in Deutschland haben es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensmittel, die noch verzehrbar sind, einzusammeln

  • um sie an die Menschen zu verteilen, die sie sich sonst nicht leisten können
  • um Lebensmittel zu retten, die einen großen Wert darstellen.

Bis Lebensmittel in den Verkauf kommen, werden natürliche Rohstoffe, Wasser und Energie in nicht unerheblicher Menge eingesetzt. Lebensmittel werden produziert, gepflegt, geerntet, verarbeitet, gelagert, transportiert und in den Verkauf gebracht. Dies bedarf auch einer Menge Zeit- und Geldaufwand, was wiederum bedeutet, dass die Lebensmittel wertvoll sind. Dieser Wert sollte nicht unbedacht im Müll landen, sondern dorthin kommen, wo er benötigt wird.

Die Oberhausener Tafel e.V.  leistet diese Arbeit als gemeinnütziger Verein in unserer Stadt, ausschließlich durch die Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter. Die Verteilung der Lebensmittel an die Bedürftigen erfolgt gegen einen geringen Kostenbeitrag.

Aber nur mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Lebensmittel lässt sich der Erhalt und die Arbeit der Tafel nicht bewerkstelligen. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

Gerne nehmen wir entgegen:

Geldspenden

Sachspenden

Zeitspenden

Die Fördermitgliedschaft ist eine Möglichkeit zu spenden und zu unterstützen. Förderbeträge und Spenden sind, da wir ein gemeinnütziger Verein sind, im gesetzlichen Rahmen steuerlich absetzbar. (Das Aufnahmeformular finden Sie als Download am rechten Rand dieser Seite). Einfach ausdrucken, ausfüllen und an uns versenden.

Laut §3,  Abs. 1 der Satzung kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes als auch rechtsfähige Vereine Mitglied des Vereins werden.

2. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Über die Aufnahme   entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das (Förder-) Mitglied die Satzung des Vereins an.

3. Die Mitgliedschaft kann in Form der „aktiven Mitgliedschaft“ und in Form der „Fördermitgliedschaft“ erworben werden. Aktive Mitglieder zahlen keinen Beitrag. Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell und sind nicht stimmberechtigt nach §8 Abs. 2. Sie können zu jeder Zeit ihren Förderbeitrag einstellen.

4. Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auslagen können erstattet werden.

Laut §4 Abs. 1 hat jedes Mitglied und Fördermitglied das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen

Mit dem Patenschaftsformular können Sie einmalig oder auch regelmäßig Beträge spenden. Auch dieses Formular finden Sie als Download am rechten Rand dieser Seite.

Ansonsten freuen wir uns über jeden Geldspendenbetrag, der unter dem Stichwort „Oberhausener Tafel e.V. “ bei uns eingeht.

Spenden unter dem Stichwort:

“ Oberhausener Tafel e.V.“ auf unser Konto bei der

Stadtsparkasse Oberhausen

IBAN: DE27 3655 0000 0052 0014 68
BIG: WELADED1OBH